Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH sieht sich als Dienstleister in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Der Schwerpunkt liegt in der Suche und Evaluierung von Fach- und Führungskräften im Angestelltenverhältnis. Zudem sind wir in den Bereichen Bewerbermanagement, Direktsuche, Personal- und Organisationsentwicklung, Personalmarketing, Anzeigenservice, Gehaltsvergleiche und –studien sowie in der Karriereberatung tätig. Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH betreibt keine Zeitarbeitsvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung.

Für die Abwicklung von Aufträgen gelten nachstehende Bedingungen:

Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeber und Bewerber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Vermittlungsauftrages hinaus. Die Kathan & Sepp GmbH erhält für ihre Dienstleistungen vom Auftraggeber ein Honorar. Dieses richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung bzw. anteilsmäßig nach dem vom Auftraggeber mit dem vermittelten Bewerber vereinbarten ersten Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher Zulagen und Prämien). Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH behält sich das Recht vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.

Eine Vermittlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, spätestens jedoch am ersten Tag des Dienstantritts. Das Vermittlungshonorar wird, wenn nicht anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

Reisekosten und Spesen fallen grundsätzlich nicht an, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und der Personalberatung Kathan & Sepp GmbH wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Personalberatung Kathan & Sepp GmbH ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Informationen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Vermittlungsangebote der Personalberatung Kathan & Sepp GmbH Stillschweigen zu bewahren und diese Angebote keinen weiteren Firmen - auch nicht an Beteiligungen - weiter zu geben. Werden die Unterlagen der vorgestellten Bewerber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergegeben, gilt der Auftrag als erfüllt und das Honorar wird fällig.

Gleiches gilt, wenn ein vorgeschlagener Bewerber binnen 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe seiner persönlichen Daten bei dem Auftraggeber - auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber - ein Arbeitsverhältnis bei ihm abschließt oder aufnimmt. Dieses Arbeitsverhältnis gilt als durch den Auftragnehmer vermittelt.

Wird von der Personalberatung Kathan & Sepp GmbH ein Bewerber vorgestellt, der sich bereits vorher direkt beim Auftraggeber beworben hat, wird der Auftraggeber die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH unverzüglich hierüber informieren; in diesem Fall wird bei Einstellung der entsprechenden Person kein Honorar fällig.

Die Personalberatung Kathan & Sepp GmbH haftet nicht für Schäden durch vorgetäuschte Eigenschaften der vermittelten Arbeitnehmer, die diese vorsätzlich z.B. durch Zeugnis- oder Diplomfälschungen dem Auftragnehmer gegenüber vorspiegeln, es sei denn, dass die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Es ist den Mitarbeitern der Personalberatung Kathan & Sepp GmbH untersagt, Rechtsberatungen durchzuführen.

Das Unternehmen Kathan & Sepp GmbH übernimmt als Personalberatung keine anlässlich Ihrer Bewerbung entstehenden Kosten (Fahrtspesen, Kilometer-, Tages- oder Nächtigungsgelder etc.), sofern dies im Vorfeld nicht beidseitig vereinbart wurde. Diese Regelung gilt sowohl für Interviews in unserem Hause als auch für durch uns organisierte Vorstellungsgespräche bei unseren Kunden vor Ort.

Gerichtsstand ist Feldkirch. Dornbirn, den 30.04.2007